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Umsonst war einmal
Abkommen gegen die Biopiraterie
Stichwörter: Biodiversität Entwicklung Wirtschaft

Die ungezügelte Ausbeutung der genetischen Ressourcen von Entwicklungs- und Schwellenländern soll bald der Vergangenheit angehören. Nach mehrjährigen Verhandlungsrunden einigten sich Mitte November die VertreterInnen von über 190 Staaten auf einen Text über den Zugang zur biologischen Vielfalt und damit verbundenen Ausgleichzahlungen.

Mit dem Abkommen gegen Biopiraterie wird geregelt unter welchen Bedingungen beispielsweise europäische Pharmafirmen künftig die genetischen Ressourcen von Regenwäldern zur Entwicklung von Medikamenten verwenden dürfen. Selbst 'traditionelles Wissen' von Regenwaldvölkern würde dann unter dem Abkommen mehr Schutz erfahren, was ein großes Anliegen der Ureinwohner war.

Das Abkommen hat eine schwere Geburt hinter sich. Die vorbereitenden Diskussionen haben sich fast 20 Jahre hingezogen, vor allem deshalb, weil die Industrieländer aus verständlichen Gründen gegen ein derartiges Abkommen waren: sie wollten sich auch künftig umsonst bedienen können.

Auch wenn viele Stimmen Mitte November den Durchbruch im Kampf gegen Biopiraterie gefeiert haben, gab es auch kritische Stimmen zum Verhandlungsergebnis. Es gebe zu viele Ausnahmen wird bemängelt, ein naher Zeitpunkt der Ratifizierung sei nicht abzusehen und die Durchsetzung der Rechte im wahren Leben sei fraglich.

Zur Vertiefung: Kleines Lexikon der Biopiraterie, Buko

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