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Das Ende des illegalen Holzhandels in Deutschland?Stichwörter: Holzhandel EU Politik

Ende Februar hat der Deutsche Bundestag das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) geändert, um somit die neue EU-Holzhandelsverordnung, die Anfang März 2013 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umzusetzen. Am 22. März muss nun noch der Bundesrat zustimmen und dann ist, so die Hoffnung der Bundesregierung, die rechtliche Grundlage geschaffen, dass illegaler Holzhandel in Deutschland zukünftig ausgeschlossen, zumindest aber erschwert, sein wird.

Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse, wie etwa Kontrollen und Beschlagnahmung von Holz. Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Darüber hinaus hat der Bundestag im Holzhandels-Sicherungs-Gesetz den Strafrahmen für den Handel mit illegalem Holz festgelegt, der von einer einfachen Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bis zur Freiheitsstrafe von einem Jahr, in besonders schweren Fällen, reicht.

Für die Kunden hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, führt langfristig aber vielleicht tatsächlich zu mehr Gewissheit, dass das gekaufte Holz nicht aus Raubbau und weiteren illegalen Machenschaften stammt. Von Holzhändlern verlangt die Holzhandelsverordnung der Europäischen Union hingegen die Entwicklung bzw. Anwendung eines Sorgfaltspflichtssystems, d.h. ein Maßnahmenpaket zur Minimierung des Risikos, illegales Holz in den Verkauf zu bringen.

Händler – d. h. diejenigen, die Holz und Holzerzeugnisse kaufen bzw. verkaufen, die bereits auf dem Markt sind – müssen Informationen über ihre Lieferanten und Kunden aufbewahren, um die problemlose Rückverfolgbarkeit des Holzes zu gewährleisten.
Quelle: http://ec.europa.eu

Pro REGENWALD hat schon frühzeitig im Entstehungs- und Verhandlungsprozeß der EU-Holzhandelsverordnung auf die Schwachstellen und Lücken hingewiesen und wird die Umsetzung und Anwendung der Verordnung in Deutschland in den nächsten Wochen und Monaten genau beobachten und kritisch begleiten.

Weiterführende Information

Handel mit Holz aus legalem Einschlag Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

EU-Holzverordnung 2013 Europäische Kommission.

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