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Illegaler Holzhandel und das fortschreitende Versagen des Deutschen BundestagesStichwörter: EU Holzhandel Politik Kritik Tropenholz

Sollte der Bundesrat in dieser Woche den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Holzhandelssicherungsgesetzes (HolzSiG) zustimmen, ist die EU-Holzhandelsverordnung endgültig in nationales Recht umgesetzt. Ein Anlass zu großer Freude ist dies aber bei weitem nicht. Zum einen weißt die Holzhandelsverordnung noch einige Schwachstellen (siehe: Illegaler_Holzhandel auf und zum anderen hat sich der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beim Thema illegaler Holzhandel einmal mehr nicht mit Ruhm bekleckert.

In der Diskussion um ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels wurde in den letzten zehn Jahren von Seiten des Bundestages entweder auf die Zuständigkeit der Europäischen Union verwiesen oder - unter Beifall der Holzhandelslobby - illegaler Holzhandel kleingeredet. Beide Taktiken verfangen nicht mehr, da sich die Europäische Union des Problems tatsächlich angenommen hat und jetzt im März die EU-Holzhandelsverordnung EU-weit in Kraft tritt und selbst UNO, Weltbank und Interpol über die massiven Auswirkungen des illegalen Holzhandels Studien veröffentlicht haben. Demzufolge sind allein in Indonesien und Brasilien über 75 Prozent des Holzeinschlags in den Wäldern illegal. Der Wert des weltweit illegal geschlagenen Holzes wird auf 30 bis 100 Milliarden Dollar geschätzt und richtet in den betroffenen Staaten neben dem ökologischen auch einen großen wirtschaftlichen Schaden an.

Die größte Sorge der Bundestagsmehrheit bei der Umsetzung der EU-Verordnung galt dennoch weniger dem Schutz des Waldes oder der Bekämpfung der mit illegalem Holzhandel einhergehenden Straftaten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption oder Schmuggel, sondern den bürokratischen Aufwand für deutsche Waldbesitzer und Holzhändler möglichst kleinzuhalten. Oder, wie es die CDU formuliert: "Der Gesetzentwurf [zum HolzSig] ermöglicht eine effiziente Kontrolle und bürdet gleichzeitig der Wirtschaft und den Waldbesitzern keine unnötigen bürokratischen Hürden auf. Um den berechtigten Bedenken der Länder und Waldbesitzer entgegenzukommen, sollen Verstöße nur dann strafbar sein, wenn der Täter hierdurch Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder eine solche Handlung beharrlich wiederholt. Andere Verstöße werden aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern sowie gegebenenfalls mit Beschlagnahmung des Holzes geahndet. Damit ist eine angemessene und abschreckende Sanktionierung weiterhin gegeben."

Eben dies bezweifeln nicht nur wir von Pro REGENWALD, sondern eine Vielzahl der Umweltorganisationen in Deutschland. Die illegale Einfuhr von Holz für gewerbliche Zwecke wird lediglich als Ordnungswidrigkeit bewertet und nur im Falle, nicht näher definierter, "beharrlicher Wiederholung" und "großen Ausmaßes" soll es zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr kommen.

Die Regierungskoalition im Bundestag hat mit ihrer Mehrheit illegalen Holzhandel und die damit verbundene organisierte Kriminalität zum Kavaliersdelikt erklärt und durch das minimale Strafmaß jegliche abschreckende Wirkung untergraben.




Gemeinsame Pressemitteilung, 01.03.2013
BUND, DNR, Forum Umwelt und Entwicklung, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro REGENWALD, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland

Keine Samthandschuhe für illegalen Holzhandel
Neue EU-Holzhandelsverordnung: Umweltschutzorganisationen warnen vor Aufweichung durch Bundesregierung und fordern Veto im Bundesrat

Berlin, 01.03.2013: Die Umweltschutzorganisationen BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, DNR, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro Regenwald, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland warnen vor einem Rückschlag im Kampf gegen den weltweiten Handel mit illegalem Holz. Deutschland muss in diesem Jahr die neue europäische Holzhandels-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Doch gerade habe ein Änderungsantrag am Gesetzentwurf im Bundestag das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und so für massive Schlupflöcher gesorgt.

Die Umweltschutzorganisationen fordern die Vertreter der Länderkammer auf, sich bei ihrer Ausschusssitzung am kommenden Montag gegen Aufweichungen am deutschen Gesetzentwurf zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Deutschland müsse für eine wirksame Eindämmung des illegalen Holzhandels sorgen und diesen unter Strafe stellen, so die Verbände. Als größter Markt in der EU trage Deutschland hier eine besondere Verantwortung.

Die neue EU-Holzhandelsverordnung tritt am 3. März 2013 in Kraft. Sie soll die Einfuhr und den Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden. Für ihre Umsetzung in deutsches Recht sah der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung das Inverkehrbringen und die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes als Straftatbestand vor. In letzter Minute brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag mit massiven Aufweichungen ein, der gestern durch den Bundestag mit knapper Mehrheit angenommen wurde.

"Durch die Änderungen wird der Straftatbestand an zusätzliche Voraussetzungen wie ‚grober Eigennutz' und ‚beharrliche Wiederholung' geknüpft", so Nina Grießhammer, Waldexpertin beim WWF. Im Ergebnis bliebe es bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit. "Die Bundesregierung verhindert damit eine wirksame Abschreckung und spielt kriminellen Holzhändlern in die Hände. Der Bundesrat muss das Gesetz in der jetzigen Form unbedingt stoppen", so Griesshammer.

Nicola Uhde, Waldexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt: "Deutschland darf seine Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels nicht verspielen. Sollte das Gesetz den Bundesrat wie von Schwarz-Gelb geplant passieren, würde ein jahrelanges Ringen um einen besseren Waldschutz im letzten Moment scheitern. Ehrliche Holzhändler, die um den Erhalt der Wälder besorgt sind, werden durch den jetzigen Entwurf benachteiligt."

"Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird", sagt Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. "Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen."

Hintergrund EU-Holzhandelsverordnung:

Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 20. Oktober 2010 die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie tritt am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als so genannter "Erstinverkehrbringer"), muss deren legale Herkunft nachweisen.

Eine Schwäche der Verordnung liegt im Umfang der Produkte, auf die sie angewendet werden wird. Zwar umfasst sie nahezu alle Produkte, die unmittelbar aus Holz hergestellt werden, wie Möbel, Zellstoff und Papier, aber keine weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine. Nichtsdestotrotz sehen die Umweltschutzorganisationen die Verordnung als wichtigen Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen, sofern sie in den EU-Mitgliedsländern konsequent umgesetzt wird. In Deutschland wird die Verordnung durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
    Nicola Uhde
  • DNR - Deutscher Naturschutzring e.V.
    Helmut Röscheisen
  • Forum Umwelt und Entwicklung
    László Máraz
  • Greenpeace Deutschland e.V.
    Andrea Cederquist
  • NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.
    Stefan Adler
  • Oro Verde - Die Tropenwaldstiftung
    Dr. Volkhard Wille
  • Pro REGENWALD e.V.
    Martin Glöckle
  • Pro Wildlife e.V.
    Sandra Altherr
  • Robin Wood e.V.
    Dr. Rudolf Fenner
  • WWF Deutschland
    Nina Grießhammer

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