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Die Schweiz macht ernst: Das Vordringen des Waldes soll gesetzlich gestoppt werdenStichwörter: Waldbewirtschaftung Politik

Während Indonesien und Malaysia seit Jahren ihre Waldflächenbilanz mit einem unschönen Trick heile rechnen - sie deklarieren Palmölplantagen, die auf Kosten von Waldfläche explosionsartig angelegt werden, als Wald - plagt die Schweiz ein ganz anderes Problem: der Wald überwuchert Hektar um Hektar das Land. Dem soll die Änderung des Schweizer Waldgesetzes Einhalt gebieten. In manchen Gebieten kann künftig Wald gerodet werden, ohne dass die gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss.

Man muss einen Blick auf die Zahlen werfen. Die Schweiz ist, wie Deutschland auch, zu einem knappen Drittel bewaldet, beide Länder weisen 31 % Waldfläche auf und in beiden Ländern ist der Trend steigend. Toll, würde man als Umweltschützer denken. Was kann einem Besseres passieren, als dass die Waldfläche zunimmt. Leider ist es nicht ganz so toll. Die Zunahme bei uns ist einerseits dem Zuwuchern nicht ertragreicher Flächen geschuldet (derweil auf anderen umso intensiver gewirtschaftet wird) und die Artenzusammensetzung der neuen Flächen entspricht in den seltensten Fällen der natürlichen.

Das stärkere Argument aus ökologischer Sicht ist: der Wald wuchert halt auf Flächen, die natürlich gewaldet wären und mit Sicherheit entsprechen 31% Bewaldung nicht dem Zustand, den man als natürlich bezeichnen würde - sind ja schließlich 'Kulturlandschaften' und da argumentiert man besser nicht mit Vegetationsveränderungen über die letzten 5000 Jahre.

Überschaubar sind vielleicht 15 Jahre. In dem Zeitraum ist der Wald in der Schweiz um eine Fläche von der Grösse des Kantons Schaffhausen gewachsen. Vor allem in Berggebieten nimmt er zu. Darauf will die Politik nun durch Änderung des Waldgesetzes reagieren.

Wer ein Stück Wald rodet, soll zwar im Prinzip auch in Zukunft die selbe Fläche wieder aufforsten müssen. In Gebieten mit zunehmender Waldfläche können anstelle der Aufforstung aber auch andere Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.

In allen übrigen Gebieten steht die Aufforstung nach wie vor im Vordergrund: Nur ausnahmsweise ist ein Verzicht auf Realersatz zulässig. Bedingung ist, dass damit landwirtschaftliches Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvolle Gebiete geschont werden können. Kein Rodungsersatz nötig ist auch bei jenen Waldstücken, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind.

Quelle: nzz.ch

Gegen den Widerstand der Grünen hätten sich die Räte für eine starke Lockerung des Waldschutzes ausgesprochen. Das sei fragwürdig, befand Robert Cramer von den Genfer Grünen. Die neue Regelung werde ausserdem zu absurden Situationen führen. Es werde Wald geben, der juristisch nicht als Wald gelte. 'Die Augen sehen einen Wald, aber das Gesetz sagt, dass es keinen gibt.'

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