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Vorteil Waldschutz: Europäischer Gerichtshof verbietet Holzeinschlag in Polen unter Androhung von Zwangsgeld Stichwörter: Aktion Protest Schutzgebiete Politik


Auto fahren ist hier verboten, der Holzeinschlag jetzt auch. Im Hintergrund eine Blockade.
Ob Umweltschützer dies nun wirklich als Sieg feiern können, wird die Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof am 12 Dezember erst zeigen. Eine Verschnaufpause für den Wald haben sie aber erkämpft, denn die polnische Regierung verkündete gestern einen Stopp des Holzeinschlags in Bialowieza. Forstdirektor Konrad Tomaszewski begründete dies mit dem erfolgreichen Abschluss der umstrittenen "Massnahmen gegen den Borkenkäfer".

Ganz freiwillig war diese Entscheidung nicht zustande gekommen, wissen Insider: der Europäische Gerichtshof (EuHG) hat Polen nämlich am selben Tag aufgefordert, die Abholzung im geschützten Waldgebiet Bialowieza sofort einzustellen. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Zwangsgeld von 100.000 Euro pro Tag. Und das muss die Sprache gewesen sein, die die polnischen Verantwortlichen sofort verstanden haben.

Im Sommer war das noch anders. Da hatte der EuGH die polnische Regierung - damals allerdings ohne Androhung eines Zwangsgeldes - wie auch jetzt aufgefordert, die Fällarbeiten in Bialowieza bis zu einer endgültigen Urteilsfällung einzustellen. Die polnische Regierung ließ dies komplett kalt und der Holzeinschlag ging weiter wie zuvor (EU droht Polen).

Der zuständige Minister hatte die Abholzung immer mit der Bekämpfung des Borkenkäfers begründet, da dieser den Wald ernsthaft bedrohe. So wurde 2016 beschlossen, dass im Zeitraum von 2012 bis 2023 188.000 Kubikmeter Holz geschlagen werden müssen - auch in Schutzgebieten. Gegen diesen Beschluss und die folgende Umsetzung haben polnische UmweltschützerInnen und AktivistInnen mit Unterstützung aus ganz Europa vor Ort bzw. in Warschau protestiert und an die Europäische Union appelliert. (Rodung in Bialowieza).

Neben rein symbolischen Protestaktionen versuchten die AktivistInnen über Monate durch Blockade den Holzeinschlag selbst oder den Abtransport des geernteten Holzes zu verhindern. Für einige Tage unterstützten auch Pro REGENWALD-Ehrenamtliche diese Aktivitäten, einen kurzen Bericht dazu von Alex gibt es unter forestguardians.net

Weil alles miteinander den Holzeinschlag nicht stoppen konnte, hat der EuGH seine Anordnung vom Sommer erneuert und erstmals in seiner Geschichte mit der Androhung eines Zwangsgeldes bereits im Eilverfahren verknüpft, d.h. sollte die polnische Regierung den Holzeinschlag bis zum endgültigen Urteil nicht stoppen, kostet sie dies 100.000 Euro Strafe pro Tag.

Dass diese Verschärfung mit dem Sieg über den Borkenkäfer zusammenfällt, ist einer der unergründlichen Zufälle, die einem das Leben beschert.


GEGEN DAS ABHOLZEN VON POLENS RECHTSSTAAT
Im Streit um den Schutz eines Urwaldes wagen die Richter des Europäischen Gerichts Neues: Sie drohen der Regierung in Warschau mit einem Zwangsgeld - und könnten damit einen Präzedenzfall schaffen.

  1. November 2017, von Wolfgang Janisch

Der Satz klang ungewohnt kämpferisch für einen EU-Juristen. "Wo die Werte Europas aufgekündigt werden, schlägt die Stunde der Wahrheit für die dritte Gewalt", rief Thomas von Danwitz, deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof, dem Tagungspublikum in Berlin zu. Gewiss, die Gäste der Konrad-Adenauer-Stiftung waren an jenem Donnerstag Mitte Oktober darin einig, dass der Abbau des Rechtsstaats in den EU-Ländern Polen und Ungarn empörend sei. Nur überwog der Eindruck, dass die EU-Justiz eigentlich kein wirklich scharfes Schwert zur Verfügung hat, um dem Einhalt zu gebieten.

Am Montagabend folgte die Auflösung des rätselhaften Satzes. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen ein Zwangsgeld angedroht. Es geht dabei nicht um den Rechtsstaat in Polen, noch nicht. Sondern um den geschützten polnischen Urwald Bialowieza. Der 1500 Quadratkilometer große Wald ist eines der größten naturbelassenen Waldgebiete Europas, aber Polen hat den Holzschlag verdreifacht. Die EU-Kommission hat im Sommer eine Vertragsverletzungsklage erhoben, am 27. Juli hat der EuGH-Vizepräsident im Eilverfahren den vorläufigen Stopp der Arbeiten verfügt, ohne Erfolg. Nun hat das Gericht die einstweilige Anordnung wiederholt - und dabei erstmals in seiner Geschichte mit der Androhung eines Zwangsgelds bereits im Eilverfahren verbunden. 100 000 Euro pro Tag, sollte Polen nicht einlenken.

Mit einem solchen Zwangsgeld kann der Druck in einem Vertragsverletzungsverfahren enorm erhöht werden. Bisher konnten widerborstige Staaten darauf setzen, dass finanzielle Sanktionen erst ganz am Ende eines langen Verfahrens drohen. Wenn dagegen schon mit einer Eilentscheidung die Gelduhr zu ticken beginnt, dann wird es für die Staaten teuer, auf Zeit zu spielen und Fakten zu schaffen.

Nun ist die Hartleibigkeit Polens im Umgang mit dem Urwald gewiss ein Ärgernis. Aber würden die EU-Richter allein wegen der Baumfällarbeiten an der weißrussischen Grenze einen neuen Sanktionsmechanismus einführen? Wahrscheinlich denkt man dabei an ein weiteres, politisch ungleich brisanteres Verfahren, das den Luxemburger EU-Richtern bald ins Haus stehen könnte - gegen das Abholzen des Rechtsstaats in Polen. Im Juli hat die EU-Kommission die Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beschlossen.

Allerdings kranken all diese Bestrebungen bisher daran, dass ein handfester Rechtsstaats-Artikel in den EU-Verträgen fehlt. Nicht einmal die Einrichtung eines Verfassungsgerichts ist in der EU vorgeschrieben. Die polnischen Professoren Robert Grzeszczak und Ireneusz Pawel Karolewski zeigten kürzlich im Verfassungsblog den Widerspruch auf. "Die EU leidet an einem institutionellen Widerspruch zwischen der zentralen Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit im Rechtssystem der EU und der Unfähigkeit der Union, den Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren."

Doch möglicherweise arbeiten die EU-Richter daran, die juristischen Grundlagen herauszuarbeiten. Derzeit ist ein Verfahren wegen einer Klage portugiesischer Richter anhängig, die wegen Gehaltskürzungen ihre richterliche Unabhängigkeit bedroht sehen. Aus der Klage dürfte wohl kaum etwas werden. Aber das Verfahren könnte dem EuGH Gelegenheit bieten, den bisher nicht sonderlich beachteten Artikel 19 EU-Vertrag zu aktivieren - zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Danach sind die Staaten verpflichtet, Rechtsbehelfe zu schaffen, "damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist". Dahinter steckt der Gedanke, dass jedes nationale Gericht gleichsam im Nebenamt auch ein europäisches Gericht ist - eine Art EU-Amtsgericht, wenn man so will. Denn die europäische Justiz hat nur an der Spitze eigene Gerichtshöfe, darunter fungieren die nationalen Gerichte als eine Art Zulieferbetriebe. Daraus lässt sich der Gedanke ableiten: Wenn in einem Staat die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt wird, dann ist das nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Angelegenheit. Der EuGH, der eigentlich nicht in nationale Justizstrukturen hineinregieren darf, könnte dadurch doch einen juristisch wasserdichten Zugriff auf die fragwürdigen Umtriebe in Polen erhalten. EU-Richter von Danwitz schien bei seinem Berliner Vortrag jedenfalls genau darüber nachzudenken. Wenn die Richter nicht unparteiisch seien, dann sei das gesamte System des Unionsrechtsschutzes betroffen. "Deswegen ist das Erfordernis der Unabhängigkeit eines Gerichts so essenziell."

So könnten der Schutz des polnischen Urwalds und die Gehaltsklage der portugiesischen Richter letztlich dazu dienen, die juristischen Instrumente zu schärfen - damit der Gerichtshof gewappnet ist, sollte die EU-Kommission mit dem Rechtstaatsverfahren gegen Polen ernst machen. In Berlin war übrigens auch EuGH-Präsident Koen Lenaerts vertreten. Der EuGH dürfe natürlich nicht als Akteur auftreten, sagte er. Aber er dürfe sich als Gericht auch nicht vor der Verantwortung drücken.

Quelle: sueddeutsche.de

Kommentare

# Dietrich Schwägerl am 29.11.2017, 09:25

So oft kann man die EU nur als widerlich und abstoßend empfinden, siehe Glyphosat-Entscheidung oder Untätigkeit bei den grausigen Themen Palmöl und Vogelmord in Ländern, in denen er immer noch als "Tradition" angesehen wird.
Aber wenn bei Bialowieza die EU jetzt endlich Nägel mit Köpfen macht, ist das immerhin ein Weg zur Besserung.

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